![]() | Papageien vor der HaustürFassung 5.4 (November 2004) | ![]() |
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Benutzungshinweis: |
Diese Seiten verstehen sich nicht als Anleitung zur Freisetzung von eventuell als lästig empfundenen Käfigvögeln. Ausdrücklich möchte ich hier darauf hinweisen, daß ich das Aussetzen von Tieren für einen babarischen Akt halte, der sich schon aus Gründen des Tierschutzes verbietet und auch verboten ist. Käfigvögel, insbesondere Nachzuchten, Handaufzuchten und fehlgeprägte Vögel auch der hier genannten Arten, sind nicht automatisch für die Freilassung geeignet. Sie kennen die vielfältigen Gefahren unserer Umwelt, einschließlich der Nachstellungen durch Menschen, nicht und müssen diese erst kennenlernen, was nicht ohne Verluste geht. Die meisten Vögel kommen bei solchen Versuchen um, das Aufkommen von kleinen Gruppen und die spätere Entwicklung von Populationen müssen als Ausnahme betrachtet werden. Aber: Es besteht auch kein Grund freilebende Papageien in Europa aus Naturschutzgründen einzufangen oder zu töten. Alle Vögel fallen unter das im Tierschutzgesetz verankerte Tötungsverbot und Halsbandsittiche werden regional unterschiedlich durch ihren anerkannten Status als "Neubürger" durch die jeweiligen Naturschutzgesetzte zusätzlich geschützt. Im bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, das herrenlos gewordene Tiere sich nicht von jedermann angeeignet werden dürfen. Und: in Jagdgesetzen fallen Papageien nicht unter "jagbares Wild"! Der Abschuss solcher Vögel wird strafrechtlich verfolgt und kann neben einer Geldstrafe zum Einzug der Waffen führen, wie ein Fall aus Stuttgart belegt. |
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