Versicherungen für Papageien |
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| Einzelversicherungssumme Tierdiebstahl | mit Brand, Blitzschlag, |
| bis 2.000 DM 4,0 % | 5,0 % |
| bis 3.000 DM 5,0 % | 6,25 % |
Die Entschädigung beträgt 80 % des Wertes des Tieres, begrenzt auf die
vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungssumme darf den tatsächlichen Wert eines
Tieres nicht überschreiten. Der Versicherer leistet bei Tod (oder notwendiger
Einschläferung), durch Krankheit oder Unfall. Außerdem kann - wie bereits erwähnt - der
Diebstahl und Schäden durch Brand oder Blitzschlag mitversichert werden. Versichert
gelten die Tiere am Wohnort des Halters, sowie auf Transportwegen und Ausstellungen
innerhalb Deutschlands und im EG - Raum.
Das Aufnahmealter beträgt zwischen 6 Monaten und dem
Der Mindestbeitrag (das ist die Summe, die mindestens gezahlt werden muß) beträgt 40 DM im Jahr. Auf die Möglichkeit der Beitragsreduzierung durch eine Selbstbeteiligung wurde oben bereits hingewiesen.
Die höchst mögliche Versicherungssumme beträgt 3.000 DM
Ausfertigungsgebühren werden auch noch fällig. Mit Erstellung des
Versicherungsscheins erhebt der Versicherer 5,80 DM. Für weitere Rechnungen
werden 2,30 DM erhoben, es sei denn, man vereinbart das Lastschriftverfahren. Dann werden
keine weiteren Gebühren fällig.
Die Bedingungen sehen wie folgt aus:
Versichert gelten Schäden durch den Tod oder die Nottötung der versicherten Tiere. Die
Nottötung ist genau definiert:
"Nottötung ist jede Schlachtung oder anderweitige Tötung
eines Tieres, dessen Tod infolge einer Krankheit oder eines Unfalls auch bei
sachverständigem Eingreifen mit Sicherheit spätestens innerhalb 48
Stunden zu erwarten ist."
Der Versicherungsschutz umfaßt auch Schäden, die dadurch entstehen, daß die Tiere
durch Krankheiten oder durch Unfall zum im Versicherungsantrag angegebenen
Verwendungszweck unbrauchbar geworden sind. Diese Unbrauchbarkeit gilt allerdings nur
männliche Tiere in Bezug auf die Befruchtungsunfähigkeit. D.h., dieser Passus ist nur
für Züchter interessant. Das Tier muß - damit der Versicherer leistet, zwei Monate
ununterbrochen behandelt werden und die Behandlung incl. Fütterungskosten müssen dann
mehr als ein 1/8 der Versicherungssumme betragen.
Jetzt kommen wir zu den Ausschlüssen. Einige kann man weglassen, weil diese Bedingungen
auch für Pferde, Hunde Kühe, etc. gelten. Die wichtigsten
Ausschlüsse für Papageien sind:
Diese Ausschlüsse stehen in jedem Versicherungsvertrag. Einen Teil dieser Ausschlüsse
kann man durch einen Zuschlag wieder einschließen (Brand,
Blitzschlag, Tierdiebstahl)
Beteiligung an Ausstellungen
Auch hier weist der Versicherer darauf hin, daß ein Einschluß möglich ist, jedoch nur
durch eine besondere Vereinbarung und gegen Zuschlag:
Was hier genau gemeint ist, müßte noch bei Bedarf geklärt werden. Vorstellbar wäre, wenn Züchter ihre Tiere untereinander verleihen oder vermieten.
Schäden, die die "Leibesfrucht" betreffen
Aufgenommen werden alle gesunden Tiere. Der Gesundheitszustand kann eventuell nur durch
ein tierärztliches Gutachten belegt werden. Versichert werden - wie bereits oben erwähnt
- alle Papageien ab dem 6. Monat bis zum vollendeten 10. Lebensjahres (bei Sittichen bis
zum vollendeten 5. Lebensjahres). Ältere Tiere können gegen Entrichtung eines
"Alterszuschlages" mitversichert werden. Bei bereits versicherten Tieren endet
der Versicherungsschutz nicht bei Überschreitung der Altersgrenze. Der Versicherer
behält sich außerdem vor, alle oder einzelne Tiere ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Der Versicherungsvertrag selbst kann maximal auf 5 Jahre abgeschlossen werden (aktuelle
Gesetzgebung). Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn er nicht
einen Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Wird ein Tier verkauft oder
getauscht, so endet der Versicherungsschutz zu diesem Datum, jedoch verlangt der
Versicherer noch den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr.
Zum Beginn der Versicherung ist noch folgendes anzumerken:
Wähle ich als Beginn des Vertrages den 01.01. beginnt der Versicherungsschutz selber erst
eine Woche später (spätestens jedoch eine Woche Zahlung des Erstbeitrages). Diese
sogenannte Wartezeit entfällt bei Schäden durch Unfälle.
Für bestimmte Krankheiten bedingt sich der Versicherer eine Wartezeit von drei Monaten
aus (dazu zählen: Dummkoller, ansteckende Blutarmut, Hufkrebs, allen Arten von
Dämpfigkeit, Kehlkopfpfeifen, periodischer Augenentzündung, Knochenweiche, Leukose und
Leberegelseuche - wie gesagt, die Bedingungen gelten auch für andere Tiere).
Bei einer der o.a. Erkrankungen während der Wartezeit, kann der Versicherer innerhalb von
einer Frist von einem Monat nach Eingang der ersten
Krankheitsanzeige gegen Rückerstattung des Beitrages abzüglich 20 % Verwaltungskosten
vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
Der Versicherer gibt auch klare Regelungen beim Verhalten von Erkrankungen, Unfällen
und Nottötung vor. Eine erhebliche Erkrankung ( z.B. Kolik,
kolikähnliche Erscheinungen, anhaltende Abmagerung, anzeigepflichtige Seuchen, wie
überhaupt alle Erkrankungen, und Unfälle, die die Hinzuziehung einen Tierarztes
notwendig machen) oder ein erheblicher Unfall ist unverzüglich dem Vorstand der
Gesellschaft schriftlich - in dringenden Fällen - telefonisch anzuzeigen. Eine Tötung
versicherter Tiere darf nur mit Genehmigung des Vorstandes vorgenommen werden, es sei denn
eine Zustimmung kann selbst telefonisch nicht mehr eingeholt werden. Verstößt der
Versicherungsnehmer gegen diese Bestimmungen, kann der Versicherer die Zahlung verweigern.
Ebenso muß dem Versicherer die Wiederherstellung eines erkrankten Tieres unverzüglich
angezeigt werden. Bei "hochwertigen Tieren" kann der Versicherer im Todesfall
eine Autopsie verlangen.
Fazit :
Wie bei jeder anderen Versicherung stellt sich die Frage, benötige ich eine Lebensversicherung für Papageien ? Bei einem Kaufpreis von 1.000 DM beträgt der Jahresbeitrag 74,80. Von diesem Kaufpreis werden jedoch nur 80 % ersetzt. D.h. nach 10,5 Jahren habe ich den Kaufpreis des Papageis an den Versicherer bezahlt. Das ganze wird noch in ganz andere Dimensionen getrieben, wenn ich nicht nur einen oder zwei Vögel besitze, sondern vielleicht vier oder sechs Vögel. Dann kann der Jahresbeitrag bei weit mehr als 500 DM liegen. Der Kaufpreis vieler Vögel liegt weit über den maximal möglichen Versicherungssummen. Da ist eine Kaufpreis von 8.000 DM und höher keine Seltenheit. Und gerade bei diesen Summen wäre eine Versicherung sinnvoll. Bei einer jedoch sehr hohen Lebenserwartung der Vögel müßte der Beitrag meines Erachtens weitaus geringer ausfallen. Auch weisen die Bedingungen - wie bei Versicherungen üblich - so manche Haken und Ösen auf.
Den Abschluß einer solchen Versicherung sollte wohl
überlegt werden!
| Autor | |
| © Thorsten
Bönte für die Arbeitsgemeinschaft Papageien-Netzwerk Februar 2001 |
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Infos, Anregungen, Kritik info@papageien.org |