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Wie uns kürzlich berichtet wurde, sind im südlichen Mannheimer
Raum in letzter Zeit Einsätze eines sogenannten "Europäischen
Volieren Kontroll-Dienstes" bekannt geworden.
Die Mitarbeiter dieses Dienstes können sich mit
Personalausweis-ähnlichen Papieren ausweisen, und machen
bestimmte Rechte geltend.
Angeblich können sie Volierenanlagen frei betreten, dieses auch
mit Amtshilfe der Polizei bzw. eines Amtstierarztes durchsetzen.
Ihre Aufgabe
besteht darin, die artgerechte Haltung der Papageien und Ziervögel
sowohl anhand des bekannten Gutachtens als auch an tierschutzrechlichen
Vorgaben zu überprüfen. Ausserdem wird der Volierenbesatz auf seine
Legalität überprüft, (Herkunftsnachweis, Kennzeichnungspflicht etc.) und
dem Volierenbesitzer eine Frist zur Erfüllung der Auflagen gestellt.
Ein betroffener Papageienhalter schilderte auch, dass der EVKD sogar
die Baugenehmigung der Volierenanlage sehen wollte ...
Dies ist das "Hoheitszeichen" an dem der EVKD zu erkennen ist.
Genauer befragt, gaben die Mitarbeiter folgendes zur Auskunft.
Ab dem 01.04.2005 soll eine EU-Richtlinie zur Haltung von
Exoten und Ziergeflügel, die 2004 von den
zuständigen Vertretern der Länder im Bereich Landwirtschaft und
Forsten entwickelt wurde umgesetzt werden. Erstes ausführendes
Land ist Deutschland, die anderen Staaten der EU werden nach
einer Anlaufzeit von ca. 1 - 2 Jahren nachziehen müssen. Der
EVKD ist die Instanz, die die Umsetzung dieser Richtlinie
überprüfen soll. Schwerpunkte der Überprüfungen sind zunächst das
Bundesland Hessen (kleinere Zuchtbetriebe und private Papageienhalter)
und der Stadtstaat Bremen (Grossanlagen zur Papageienhaltung).
Der EVKD hat das Recht, Vögel, deren Legalität zweifelhaft ist,
(bes. wegen mangelnder Kennzeichnung, fehlendem Herkunftsnachweis oder
Zugehörigkeit zu besonders geschützten Arten) einzuziehen und einer
europäischen Zentrale in Luxemburg zuzuführen.
Dieses von der Frau des Papageienhalters heimlich geschossene
Foto zeigt die Mitarbeiter des EVKD vor dem Betreten einer
Brutvoliere mit einem Gelbbrustara-Pärchen.
Desweiteren hier das Einsatzfahrzeug, zu beachten sind
der umlaufende gelbe Streifen, das EVKD-Logo und ein
Luxemburger Kennzeichen.
Der betroffene Papageienhalter schilderte die Mitarbeiter
als durchaus freundlich. Sie hätten grosse Sachkenntnis in Bezug
auf Papageien gezeigt. Zum Glück war bei der Überprüfung alles
in Ordnung, sonst, so sagte er, hätten sie Vögel womöglich
beschlagnahmt. Das Fahrzeug enthielt jedenfalls entsprechende
Transportkisten.
So sehr wir eine solche, von Sachkenntnis getragene zentralisierte
Einrichtung auch begrüssen würden, - schon im Sinne unzähliger
unsachgemäss gehaltener Papageien - sind wir doch unsicher
geworden.
In den Veröffentlichungen der Europäischen Komission ist von der
Einrichtung einer solchen Dienststelle wie dem EVKD nirgendwo die
Rede. Auch unsere Anfragen im Bundesministerium für Landwirtschaft
und Forsten verliefen negativ. Wäre da nicht der betroffene
Papageienhalter, würden wir das ganze für einen Aprilscherz halten.
Aber ernsthaft: machen Sie sich kundig, wer unter welchen Umständen
auch ohne Ihre Genehmigung ihr Grundstück betreten darf, und vor allem:
Halten Sie Ihre Vögel mindestens so gut, wie es rechtlich vorgeschrieben
ist und achten Sie auf die Auflagen zur Nachweis- und Kennzeichnungspflicht.
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